2017-08-10

Wein-Verschnitt soll im Wallis einmalig erlaubt werden

Infolge der schweren Schäden durch den Frühlingsfrost hat der Staatsrat dem Antrag des Branchenverbands der Walliser Weine (BWW) stattgegeben und erlaubt ausnahmsweise einzig in diesem Jahr den Verschnitt der Walliser AOC-Weine mit 10 Prozent anderer Schweizer AOC-Weine. Diese Massnahme gilt ausschliesslich für den Fendant AOC Wallis und für die Rot- und Roséweine AOC Wallis, die mehrheitlich aus Pinot Noir und Gamay des Jahrgangs 2017 hergestellt werden. Der Staatsrat ändert in diesem Sinne die Verordnung über den Rebbau und den Wein.

Infolge des aussergewöhnlichen Frostbefalls im April beantragte der Branchenverband der Walliser Weine (BWW) beim Staatsrat eine Anpassung der Verschnittvorschriften für Walliser AOC-Weine, wobei die eidgenössische Reglementierung strikt eingehalten werden soll. Diese Reglementierung des Bundes bewilligt den Verschnitt von Weinen aus verschiedenen Kantonen in Höhe von 10 Prozent. Die geltende Walliser Gesetzgebung verbietet diese Praxis.

Für den BWW sollte mithilfe dieser dringlichen Massnahme ein Maximum der negativen Folgen für die kommende Ernte vermindert und die wirtschaftlichen Auswirkungen für die Branche, vor allem für die Grossverteilung, in Grenzen gehalten werden.

Der Staatsrat tritt teilweise auf diese Forderung ein, im Sinne einer ausserordentlichen Massnahme, die auf den Jahrgang 2017 beschränkt ist. Die Massnahme rechtfertigt sich für den Chasselas, den Pinot Noir und den Gamay, die am meisten von diesem ausser gewöhnlichen Frostbefall in Mitleidenschaft gezogen wurden und deren Reserven für den Konsum am knappsten sind.

Der Fendant AOC Wallis kann in Höhe von 10 Prozent mit Schweizer AOC-Wein aus Chasselas verschnitten werden. Walliser AOC-Weine, die mehrheitlich aus Pinot Noir oder Gamay hergestellt werden, können in Höhe von 10 Prozent mit Schweizer AOC-Weinen der gleichen Farbe verschnitten werden. Diese Verschnitte sind erlaubt, sofern bei der Herstellung des Schweizer AOC-Weins keine Eichenspäne benutzt wurden und dieser nicht mithilfe von Traubenmost, konzentriertem Traubenmost, rektifiziertem Traubenmostkonzentrat oder ähnlichen Erzeugnissen gesüsst wurde.

Der Staatsrat lehnt jedoch den Verschnitt für alle anderen Walliser AOC-Weine ab. Kontaktperson ist Christophe Darbellay, Chef des Departements für Volkswirtschaft und Bildung (DVB) – 027 606 40 00.

 

 


 

 

Kommentare liessen nicht lange auf sich warten:

Que penser de cette décision ?
Si elle rendra peut-être service aux négociants qui craignent de perdre des marchés dans les vins vendus à bas prix en grande distribution, cette décision ne pourra que nuire à la réputation de notre AOC. Et elle ne rendra pas service à toutes celles et ceux qui n’utiliseront pas cette dérogation momentanée à nos règlements. Ce sera le cas de la très grande majorité des vignerons-encaveurs qui font la belle réputation de nos vins.

Cette décision étatique devrait à mon sens être assortie de l’obligation de mentionner ce coupage intercantonal lorsqu’il a été utilisé. Cela permettrait au moins à celles et ceux qui, fidèles à l’esprit de notre AOC, n’utiliseront pas cette possibilité désormais offerte de bricoler leurs vins.

Une bonne nouvelle tout de même: comme vous avez pu le lire ci-dessus, cette autorisation ne s’applique qu’aux seuls Fendant, Pinot noir et Gamay (assemblages et rosés compris). On évite ainsi que nos spécialités ne «profitent» de ce traitement de faveur.

Cette décision étatique rappelle en tout cas que dans le monde du vin comme partout ailleur, le business commande. Le vin n’est pas un produit pour poètes idéalistes. C’est pourtant chez eux que j’irai acheter mes crus que j’apprécie pour leur authenticité.

Une question pour terminer: les entreprises peu ou pas touchées pourront-elles aussi couper leurs crus?

Paul Vetter auf www.valaisduvin.ch

 

Ist «Ausserschweizer» Wein giftig?
Die Gegenfrage stellte mir Thierry Constantin auf meine Frage, was er von der Verschnittgeschichte halte. Weshalb giftig, wunderte ich mich. «Bisher war es in allen Kantonen per Gesetz erlaubt und auch häufig Usanz, AOC-Weine mit zehn Prozent Walliser AOC-Wein zu versschneiden. Umgekehrt war dies im Wallis verboten», erklärt Thierery Constantin. «Bis vor vier Jahren gab es eine Überproduktion. Da sollte die Situation auf dem Markt nicht noch mit Importen verschärft werden.»

Das Gesuch diese Walliser Betimmung für die Ernte 2017 aufzuheben, reichten Weinhändler über den Branchenverband beim Wirtschaftsdirektor ein. Auch warum es dazu kam hat eine Geschichte und vor allem einen wirtschaftlichen Hintergrund: Das Geschäftsmodell vieler Walliser Selbstkelterer sieht vor, einen Teil ihrer Ernte – sagen wir 20'000 bis 30'000 Flaschen – selber auszubauen und unter ihrem Namen abzufüllen und zu verkaufen. Einen weiteren Teil – 10'000 bis 20'000 Liter – verkaufen sie «en vrac», als Most oder Jungwein, an Händler, die den Wein ausbauen, abfüllen und beispielsweise an Grossverteiler liefern. In sogenannt «normalen» Jahren funktioniert dies bestens.

In Jahren mit geringer Ernte, wie dem Frostjahr 2017, verkaufen die Selbsktelterer weniger oder nichts und füllen alles selber ab. Schliesslich wollen sie leben können sowie die Löhne und Steuern bezahlen. Das ist aber ein zweischneidiges Schwert. «In zukünftigen Jahren mit grosser Ernte können die Weinhändler den Selbstkelterern die Abnahme ihrer Überschüsse verweigern.»

Der Weinhandel muss ausweichen können und ist auf zuverlässige Quellen angewiesen. «Wie gesagt, bis vor vier Jahren funktionierte das perfekt», so Constantin. «Dieses Jahr gilt es für die grossen so viel Most einzukaufen, damit sie die Marktpräsenz nicht verlieren. Und das wird heuer zum Nullsummenspiel, denn viele Reben sind auch im Kanton Genf und in der Deutschschweiz erfroren und die Preise werden dementsprechend steigen.»

Dennoch werden gewisse Winzer und Weinhändler einkaufen was der Schweizer AOC-Markt hergibt. Die einzig darum, um ihre Marktpräsenz halten zu können und keine grösseren Marktanteile zu verlieren. Ist ein Produkt nicht verfügbar, tendiert der Kunde dazu, zu einem Konkurrenzprodukt zu wechseln. Ihn wieder zurückzugewinnen verlangt in der Regel einen grossen Aufwand.

Thierry Constantin/Gabriel Tinguely


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