2022-06-09

Motion 22.3022 Förderung von Schweizer Wein stärken

Am 22. Februar 2022 reichte die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats eine Motion ein. Unter Federführung der Nationalräte Olivier Feller und Markus Ritter beauftragte sie den Bundesrat, die Mittel zur Förderung von Schweizer Weinen auf neun Millionen Franken pro Jahr zu erhöhen, sofern sie Nachhaltigkeits- und Qualitätskriterien erfüllen.

Eine Minderheit der Kommission (Kathrin Bertschy, Prisca Birrer-Heimo, Jürg Grossen, Samira Marti, Daniela Schneeberger, Franziska Ryser, Christian Wasserfallen, Cédric Wermuth) beantragt, die Motion abzulehnen.

Ausgangslage und Begründung
Der Bund unterstützt die gemeinsamen absatzfördernden Marketingmassnahmen der verschiedenen Landwirtschaftsbranchen gemäss Artikel 12 des Landwirtschaftsgesetzes finanziell. Er beteiligt sich zu 50 Prozent an den entsprechenden Kosten.

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) unterstützt die Absatzförderung der Schweizer Weinbranche derzeit mit 2,8 Millionen Franken pro Jahr. In den Jahren 2020 und 2021 wurde zusätzlich Nothilfe in der Höhe von einer Million Franken gesprochen für konkrete Projekte in der Gastronomie oder bei den Grossverteilern. Dadurch konnte der Absatz von Schweizer Weinen bei Grossverteilern stark gesteigert werden. Trotz dieser äusserst positiven Ergebnisse beschloss das BLW, diese Finanzhilfe 2022 um 200’000 Franken zu reduzieren und sie ab 2023 ganz zu streichen.

Trotz des starken Konsumrückgangs 2020 schnitten die Schweizer Weine gut ab und konnten sogar Marktanteile gewinnen: Diese stiegen um 0,7 Prozentpunkte auf 37,7 Prozent.

 


 

Gemäss der Statistik «Das Weinjahr» des Bundesamtes für Landwirtschaft wurden im Jahr 2020 in der Schweiz 250,28 Millionen Liter Wein konsumiert. 94,9 Millionen Liter oder 37,91 Prozent waren Schweizer Wein, 155,38 Millionen Liter wurden importiert. Der totale Konsum sank um 1,93 Prozent gegenüber dem Vorjahr (2019 wurden 4,65 Prozent mehr Wein konsumiert als im 2018). Die Ernte des Jahrgangs 2020 ergab 83,4 Millionen Liter Wein. Das entsprach 33,3 Prozent des Konsums.

Im Jahr 2021 wurden in der Schweiz 255 Millionen Liter Wein konsumiert. Dies entsprach einem Plus von 1,88 Prozent gegenüber 2020 (Der Weinmarkt unterliegt steten Schwankungen). 90,2 Millionen Liter oder 35,37 Prozent waren Schweizer Wein, 164,8 Millionen Liter wurden importiert. Die Ernte des Jahrgangs 2021 – die kleinste seit 1971 – ergab 60,9 Millionen Liter Wein. Das entsprach 23,88 Prozent des Konsums.

Dass in beiden Jahren mehr Schweizer Wein konsumiert werden konnte als produziert wurde, ermöglichten die Reserven der ertragreichen Jahre 2019 (98 Millionen Liter Produktion/94,5 Millionen Liter Konsum) und 2018 (111 Millionen Liter Produktion/89,3 Millionen Liter Konsum). Zudem kommen in Barriques gereifte Weine und Schaumweine mit einer Verzögerung von zwei bis drei Jahren auf den Markt.

(Anmerkung der Redaktion)
(Quellen: Das Weinjahr / Rebflächen, Weinproduktion und Konsum)

 


 

Die Marktposition des Schweizer Weins muss durch eine Erhöhung der Mittel für die Absatzförderung langfristige gestärkt werden. Die Erfahrung mit der Nothilfe 2020 bis 2021 hat bestätigt, dass die Absatzförderung von Schweizer Wein auf dem Inlandmarkt, insbesondere bei den Grossverteilern und in der Gastronomie, einer substanzielleren und stabileren Finanzierung bedarf.

Zudem ist wichtig, dass die Schweizer Weinbranche über gleich lange Spiesse verfügt wie die auf dem Schweizer Markt tätige europäische Konkurrenz, die staatliche Beihilfen und EU-Gelder von mehr als zehn Millionen Euro erhält.

Stellungnahme des Bundesrates vom 4. Mai 2022
Der Bundesrat versteht die Sorgen der Schweizer Weinwirtschaft, welche in den letzten Jahren mit einer schwierigen Marktsituation konfrontiert wurde. Der Bund hat der besonderen Lage mit zusätzlichen Mitteln im Bereich der Absatzförderung und mit umfangreichen Mitteln zur Deklassierung von Schweizer Wein mit Ursprungsbezeichnung Rechnung getragen.

Die verfügbaren Absatzförderungsmittel werden heute anhand einer Portfolio-Analyse nach objektiven Kriterien den verschiedenen Landwirtschaftsprodukten zugeteilt. Ziel ist inhaltlich eine möglichst hohe Wirkung auf die Markterlöse der Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft und in methodischer Hinsicht eine Gleichbehandlung der verschiedenen Produktegruppen des Sektors. Aufgrund dieser Analyse kann die Weinbranche für die Jahre 2022 bis 2025 jährlich einen Betrag von 2,8 Millionen (Mindestbetrag) bis 3,1 Millionen Franken (Höchstbetrag) für die Absatzförderung erhalten. Zusätzliche Mittel werden auf Gesuch hin für die Marktbearbeitung für Weinexporte gesprochen (380’000 Franken im 2022).

Die Annahme der Motion würde zu einer Ungleichbehandlung der Weinwirtschaft gegenüber den anderen landwirtschaftlichen Zweigen führen. Auf dem Inlandmarkt wäre die finanzielle Unterstützung der Absatzförderung für Wein mit neun Millionen Franken pro Jahr höher als für alle anderen Produkte der Schweizer Landwirtschaft. Das stünde in einem Missverhältnis zur wirtschaftlichen Bedeutung des Weins im Vergleich zu anderen Agrarprodukten. Innerhalb des bestehenden Budgets würde die Erhöhung der Finanzhilfe für Schweizer Wein eine systematische Umverteilung zu Lasten anderer Agrarprodukte erfordern.

Die in der Motion geforderte Verknüpfung der Absatzförderung des Bundes mit Nachhaltigkeits- und Qualitätskriterien schafft zusätzliche Komplexität, welche in der Praxis schwer umsetzbar ist. Es gibt heute weder einen allgemein verwendeten Nachhaltigkeitsstandard im Rebbau, noch für die gesamte Lebensmittelkette der Weinwirtschaft. Bereits auf Stufe Rebbau erfüllen nicht alle Produzenten den ökologischen Leistungsnachweis, da insbesondere Kleinstbetriebe nicht direktzahlungsberechtigt sind.
Neben der Unterstützung im Rahmen der klassischen Absatzförderung bestehen weitere Möglichkeiten für projektbezogene Fördermassnahmen zugunsten der Weinwirtschaft. Besonders innovative Massnahmen können beispielsweise während höchstens vier Jahren als ergänzende Kommunikationsprojekte (Art. 9d der Landwirtschaftlichen Absatzförderungsverordnung, SR 916.010) gefördert werden. Im Rahmen von Artikel 11 des Landwirtschaftsgesetzes (SR 910.1) und der Verordnung über die Förderung von Qualität und Nachhaltigkeit in der Land- und Ernährungswirtschaft (SR 910.16) kann der Bund ausserdem die Branche bei der Etablierung und Implementierung eines Standards für nachhaltigen Schweizer Wein unterstützen.

Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion.

 Am 9. Juni 2022 hatte der Nationalrat die Motion angenommen. Dies nach einer längeren Argumentation.

(Quelle: Das Schweizer Parlament)


Zurück