EU-Winzer können ihren Wein neu als Biowein kennzeichnen. Dies dank einer EU-weiten Biowein-Regelung.
Bisher konnten die Biowinzer ihren Wein nur als «Wein aus ökologisch hergestellten Trauben» kennzeichnen, wie aiz.info schreibt. Dank der erstmaligen EU-weiten Regelung ist nun die Bezeichnung Biowein erlaubt, wovon sich die Winzer grössere Marktchancen in Drittländern erhoffen. In den neuen Vorschriften ist unter anderem die Höchstmenge für Sulfite (maximal 100 mg/l für Rotwein und 150 mg/l für Weisswein und Rosé) und ein Verbot des Zusatzes von Sorbinsäure enthalten. EU-Agrarkommissar Dacian Ciolos sieht als Vorteil der neuen Regelung nicht nur bessere Marktchancen, sondern auch eine verbesserte Transparenz für die Konsumenten.
Die neuen Bestimmungen gelten ab der Ernte 2012
Die vom Ständigen Ausschuss für den ökologischen Landbau (SCOF) vereinbarten EU-Vorschriften für «ökologischen Wein» sollen in den kommenden Wochen im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Mit den neuen Bestimmungen, die ab der Ernte 2012 gelten werden, dürfen Bio-Winzer den Begriff «ökologischer Wein» beziehungsweise «Biowein» verwenden. Die Etiketten müssen außerdem mit dem EU-Bio-Logo und der Codenummer der Zertifizierungsstelle versehen sein. Auch die sonstigen Kennzeichnungsvorschriften für Wein sind einzuhalten. Zwar gibt es bereits Vorschriften für «Wein aus ökologischen/biologischen Trauben», diese beziehen sich allerdings nicht auf die önologischen Verfahren - von der Traube bis zum fertigen Wein. Der Weinsektor ist der einzig verbleibende Bereich, der nicht vollständig von den EU-Vorschriften über die Normen des ökologischen Landbaus gemäß Verordnung Nr. 834/2007 erfasst wird.
Önologische Verfahren geregelt
Mit den neuen Bestimmungen wird eine Untergruppe von önologischen Verfahren (Weinbereitungsverfahren) und Stoffen für ökologischen Wein festgelegt, die in der EU-Verordnung Nr. 606/2009 über die gemeinsame Marktorganisation für Wein bestimmt wurden. So werden beispielsweise weder Sorbinsäure noch die Schwefelung erlaubt sein. Der Sulfitgehalt in Biowein muss mindestens 30 bis 50 mg/Liter unter dem von herkömmlichem Wein liegen.
Konkret beträgt im Biobereich der zulässige Höchstgehalt an Sulfit bei Rotwein 100 mg/Liter (150 mg bei herkömmlichem Wein) und bei Weiß- oder Roséwein 150 mg/l (200 mg bei konventionellem Wein), wobei eine Abweichung von 30 mg/l zulässig ist, wenn der Restzuckergehalt über 2 g/l liegt. Neben diesen spezifischen Vorgaben gelten für Biowein auch die allgemeinen Vorschriften für die Weinbereitung gemäß der entsprechenden EU-Marktordnung.
Ciolos: Mehr Transparenz für Konsumenten
«Das Verbraucherinteresse an Bioprodukten steigt mehr und mehr. Ich freue mich, dass wir nun Vorschriften entwickelt haben, die klar zwischen konventionellem und ökologischem Wein unterscheiden. So können Verbraucher sicher sein, dass bei der Erzeugung jedes Bioweines strengere Vorschriften befolgt wurden», stellt EU-Agrarkommissar Dacian Ciolos fest. «Die neuen Bestimmungen bieten den Vorteil einer verbesserten Transparenz und eines höheren Erkennungswerts für die Konsumenten. Sie werden nicht nur die Lage auf dem Binnenmarkt vereinfachen, sondern auch die Stellung von ökologischen Weinen aus der EU auf internationaler Ebene stärken, da viele der anderen Erzeugerländer bereits Normen für Bioweine aufgestellt haben», so Ciolos.
Im Aktionsplan für biologische Landwirtschaft aus dem Jahr 2004 verpflichtete sich die EU-Kommission zur Festlegung von spezifischen Vorschriften für die ökologische agrarische Erzeugung, einschließlich der Weinbereitung. In diesem Zusammenhang wurde das Forschungsprojekt «OrWine» aus dem 6. Rahmenprogramm finanziert. Auf der Grundlage der Erkenntnisse aus diesem Projekt wurden im Ständigen Ausschuss für den ökologischen Landbau im Juni 2009 erstmals Legislativvorschläge für die Definition von ökologischem Wein vorgelegt, blieben jedoch blockiert und wurden im Juni 2010 zurückgezogen. Die Arbeit wurde 2011 wieder aufgenommen, und der Ausschuss gab heute eine befürwortende Stellungnahme zu dem Entwurf ab.
Quelle: lid, aiz.info
weinlandschweiz.ch stellt die folgenden Fragen an Bio Suisse: Übernimmt die Schweiz diese Bestimmungen? Oder sind die Bestimmungen in der Schweiz bereits heute viel strenger?
Die Antworten von Sabine Lubow, Leiterin Öffentlichkeitsarbeit bei Bio Suisse: Bevor ich auf Ihre Fragen antworte, muss ich Sie darauf hin weisen, dass ich dazu lediglich für Bio Suisse und die Marke Knospe Auskunft geben kann.
Für die Bundesbio-Bestimmungen aktuell und in Zukunft empfehle ich Ihnen, sich direkt an das Bundesamt für Landwirtschaft zu richten.
Für Knospe-Weine gibt es schon seit mehreren Jahren Bio Suisse strikte Bestimmungen. Das heisst, dass schon seit Jahren Knospe-Weine mit strengeren Verarbeitungsrichtlinien hergestellt werden, als es die seit kurzem verabschiedeten EU-Richtlinien verlangen. Knospe-Weinproduzenten folgen dem Grundsatz, dass Zusatzstoffe/Verarbeitungshilfsstoffe so wenig wie möglich und so viel wie notwendig verwendet werden.
Wesentliche Unterschiede zur EU-Richtlinien sind beispielsweise:
Für weiterführende Informationen:
In den Richtlinien von Bio Suisse (Seiten 18 und 34) finden Sie alle aktuell geltenden Richtlinien zum Knospe-Weinbau (erster Punkt unter «Richtlinien und Weisungen»)
In den Weisungen zu diesen Richtlinien (Seiten 56/57) werden das Prozessverfahren sowie die erlaubten Hilfsstoffe aufgeführt Link (zweiter Punkt unter «Richtlinien und Weisungen»)
Weitere Informationen finden Sie unter www.bio-suisse.ch.
Die Antworten von Therese Gschwendter, Fachbereich Qualitäts- und Absatzförderung beim Bundesamt für Landwirtschaft BLW: (16. Februar 2012) Gemäss aktueller Bio-Verordnung muss die ganze Kette von der Produktion bis zur Vermarktung des Bio-Produktes zertifiziert sein, also auch von Wein. Die Weinproduktion ist einzig von der Einhaltung von Anhang 3, A und B ausgenommen. Bis anhin wurde der Wein in der CH als «Wein aus ökologisch hergestellten Trauben» gekennzeichnet.
EU-Regelung:
CH-Regelung:
Sie werden von uns hören, inwieweit diese Regelung nun, angesichts der neuen EU Regelung für den Wein in der entsprechenden Bio-Verordnung, ändert.
Weitere Informationen finden Sie unter www.blw.admin.ch