Schweizer Winzer erhalten grünes Licht, um mit Drohnen Pflanzenschutzmittel in den Weinbergen zu versprühen. Genehmigt wurde dies von den zuständigen Behörden für Flugobjekte mit UAV-Technologie. Dadurch können die Reben in niedriger Höhe überfogen und präzise gespritzt werden.
Die Schweiz hat grünes Licht für den Einsatz von Drohnen im phytosanitären Schutz von Reben erhalten. Fünf verschiedene Bundesbehörden haben in den letzten zwei Jahren auf der Grundlage verschiedener Studien gemeinsam dieses Verfahren definiert, um die Möglichkeiten der drogenbasierten Technologien in der Praxis verfügbar zu machen, insbesondere als präzisere Alternative zu Sprühgeräten. Das Land steht daher in Europa eindeutig an der Spitze dieser Technologie.
Die dronengestützte Technologie hat in den letzten Jahren grosse Fortschritte bei der Erweiterung auf immer mehr Anwendungsbereiche gemacht. Neben der Luftaufnahme, dem Start von Trichogramma-Parasitenwespen oder dem Erkennen von Rehkitzen werden in der Schweiz Drohnen zum Sprühen von Pflanzenschutzmitteln eingesetzt. Das Land ist das erste in Europa, das ein Zulassungsverfahren entwickelt hat. Drohnen mit UAV-Technologie (Unmanned Aerial Vehicle) unterscheiden sich von herkömmlichen Flugzeugen dadurch, dass sie einen sehr präzisen und automatisierten Überflug von Weinbergen in sehr niedrigen Höhen ermöglichen.
Die für den militärischen Bereich entwickelten UAVs sind strategische Flugzeuge ohne Piloten an Bord. Sie wurden aus rudimentären Instrumenten entwickelt und haben im Laufe der Zeit immer mehr an Effizient gewonnen. Die erzielten technologischen Fortschritte wecken das Interesse – nicht nur für den militärischen, sondern auch den zivilen Einsatz – ganz besonders für Aktivitäten in der Landwirtschaft. Die Vorschriften für ihre Verwendung sind in der UVEK-Verordnung über Sonderkategorien von Luftfahrzeugen enthalten.
In der Schweiz werden Drohnen mit UAV-Technologie von Agrofly hergestellt und entwickelt, dem ersten Unternehmen in Europa, das eine offizielle Genehmigung für die Anwendung von Pestiziden auf ferngesteuerten Flugzeugen erhalten hat. 2016 wurden die ersten Prototypen in den Weinbergen des Wallis getestet und 2017 erhielt das Unternehmen vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL), vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) und vom Kompetenzzentrum für Agrarforschung (Agroscope) grünes Licht, um dieses neue Instrument auf den Markt zu bringen.
Das Projekt basiert auf der Beobachtung, dass der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf dem drohnenbasierten Luftweg mit einem sichereren und umweltfreundlicheren Pflanzenschutz in Einklang gebracht werden kann. Agrofly beantragte daraufhin beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) und beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) die Genehmigung für eine Drohne zum Schutz der Weinberge. Da bekanntlich Hubschrauberanwendungen in der Luft Gegenstand zahlreicher Diskussionen über Lärmbelästigung und Produktdrift von Pflanzenschutzmitteln sind, war es das Ziel, diese Mängel mit neuen Technologien zu beheben. In umfangreichen Feld- und Prüfstandsversuchen und vertieften Untersuchungen haben fünf Bundesbehörden ein Verfahren entwickelt, das der Sicherheit des Luftraums, der Präzision bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sowie dem Schutz von Mensch und Umwelt Rechnung trägt.
Im Vergleich zu herkömmlichen Flugzeugen können Drohnen mit UAV-Technologie (Unmanned Aerial Vehicle) in niedrigen Höhen fliegen und sorgen so für eine hohe Präzision. Der von den verwendeten Multirotoren erzeugte Luftstrom nach unten sorgt für eine geringere Drift: Zahlreiche Messungen im Weinbau haben gezeigt, dass der Wert niedriger ist als bei herkömmlichen Spritzen. Diese positiven Ergebnisse legten den Grundstein für die Entwicklung eines effizienten und praxisorientierten Genehmigungsverfahrens für alle Drohnen.
Um präzise Anwendungen zu gewährleisten, müssen Drohnen in der Lage sein, automatisch auf einem vorgegebenen Kurs mit einer maximalen Abweichung von 50 cm zu fliegen. Sie müssen auch die strengen Flugsicherheitsanforderungen des BAZL erfüllen. Bei allen Drohnentypen darf die Drift einen bestimmten Grenzwert nicht überschreiten. Diese strengen Anforderungen sollen sicherstellen, dass der Schutz der Weinberge auf einem hohen technischen Niveau erfolgt und negative Auswirkungen minimiert werden können. Zukünftig werden wie bei allen anderen Spritzen auch die zugelassenen Drohnen alle drei Jahre einem Sprühtest unterzogen, um die langfristige Funktionalität zu gewährleisten. Einzelheiten zum Verfahren finden Sie unter bazl.admin.ch/drohnen.
Das Gerät hat eine Flugdauer von 20 Minuten und wird von einem Ingenieur programmiert, der ein Modell der zu behandelnden Topographie erstellt. Die Drohne wiegt etwa 40 kg, einschließlich der 20 kg Produkt, die sie aufnehmen kann, und verfügt über ein äusserst präzises Sprühsystem. Hergestellt aus Kohlenstoff und Aluminium, dauert die Montage eine Woche. Sie ist mit sechs Armen und sechs Triebwerken für einen Umfang von etwa zwei Metern ausgestattet. Die Drohne kann in allen schwer zugänglichen Bereichen eingesetzt werden, in denen der Traktor, die Raupe oder der Hubschrauber nicht hinkommen.
Direkt vor Ort durchgeführte Analysen haben ergeben, dass mit diesem Verfahren 85-100% des gesprühten Produkts die Anlage erreichen, gegenüber 30-40% beim Hubschraubersprühen. Tatsächlich fliegt die Drohne in einer geringen Höhe (wenige Meter), so dass die Menge des gesprühten Pflanzenschutzmittels bei gleicher Wirksamkeit der Behandlung bis zu viermal geringer ist als bei herkömmlichen Methoden aus dem Boden. Diese Präzision ist sehr wichtig, denn sie ermöglicht es dem Winzer, nicht nur eine geringere Menge an Pflanzenschutzmitteln zu verwenden, sondern auch deren Abdrift, d.h. deren Ausbreitung und damit die Verschmutzung von Strassen, Wasserwegen und anderen Oberflächen zu vermeiden.
Die Schweiz ist in der Tat Vorreiter bei der Regulierung dieses Sektors, der in kurzer Zeit ein Verfahren entwickelt hat, das durch ein neues und vereinfachtes Verfahren, das die Verbreitung von Pflanzenschutzmitteln unter Einhaltung von Sicherheitsabständen unter Einhaltung der für Hubschrauber vorgeschriebenen Sicherheitsabstände ermöglicht und zudem nicht mehr von Experten überprüft werden muss, einfach anzuwenden ist. Ein detaillierter Rechtsrahmen, einzigartig in Europa und immer überzeugender. Derzeit sind fünf Unternehmen in der Schweiz (zwei in der Westschweiz und drei in der Deutschschweiz) für die Verbreitung von Pflanzenschutzmitteln mittels Drohnen zugelassen, und laut BAZL wird diese Zahl in den kommenden Monaten deutlich zunehmen.
Auch in Frankreich kommen im Weinbau Drohnen zum Einsatz. Dies erst in einer Versuchsphase. Für die endgülitge Einführung muss erst das bestehende Agrarlebensmittelrecht geändert sowie die Vorteile mit den Sicherheitsanforderungen für Gesundheit und Umwelt in Einklang gebracht werden. Während drei Jahren ist ihr Einsatz im Weinbau mit einer Neigung von mindestens 30% möglich. Denn das Sprühen aus der Luft wird in Weinbergen mit steilen Hängen problematisch und ist oft mit einem hohen Unfallrisiko für die Betreiber verbunden.
In Italien unterliegt das so genannte «Sprühen» derzeit starken regulatorischen Einschränkungen. Das Versprühen von Pflanzenschutzmitteln aus der Luft wird durch Art. l3 der Gesetzesverordnung 150/2012 und den anschliessenden «Nationalen Aktionsplan für die nachhaltige Nutzung von Pflanzenschutzmitteln» geregelt; für diese Regeln ist das Versprühen aus der Luft verboten, mit Ausnahme spezifischer Ausnahmeregelungen, die nur in Fällen gewährt werden können, in denen alternative Anwendungsmethoden nicht möglich sind oder wenn das Versprühen klare Vorteile im Hinblick auf die Verringerung der Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt bietet. Es sei darauf hingewiesen, dass sich der Gesetzgeber bei der Ausarbeitung der Rechtsvorschriften auf den Einsatz von Hubschraubern und Flugzeugen und nicht auf Drohnen bezog, die kürzlich auf dem Markt erschienen sind. Unter diesem Gesichtspunkt ergibt sich das Verbot daher aus der Notwendigkeit, das Abdriften von Agropharmaka zu vermeiden, die, wenn sie im Flug mit Flugzeugen besprüht werden, lange Flugbahnen zurücklegen können und möglicherweise andere benachbarte Kulturen oder Straßen und Nachbarhäuser verunreinigen.
Wie sich zeigt, ist dies eine Regel, die überarbeitet werden muss, da die Anwendung von Agropharmaka durch den Einsatz von Drohnen nicht mit der von Hubschraubern oder Flugzeugen vergleichbar ist. Wie die vorliegende Schweizer Studie zeigt, ist der Einsatz von Drohnen mit UAV-Technologie eine Anwendungsmethodik, die den sogenannten Drifteffekt nahezu vollständig eliminiert.
(Quelle: You wine magazine, il blog di Alberto Grasso, übersetzt mit DeepL Translator)