2016-05-03

Rückverfolgbarkeit und Glaubwürdigkeit der AOC Wallis

Der Staatsrat ändert die Verordnung über den Rebbau und den Wein (VRW), um die Rückverfolgbarkeit und die Glaubwürdigkeit der AOC Wallis zu garantieren. Diese Änderungen setzen die Empfehlungen der von der Walliser Regierung eingesetzten Arbeitsgruppe und jene des Bundesamtes für Landwirtschaft für eine Verbesserung der Weinkontrollsysteme um. Sie stehen zudem im Zusammenhang mit der Stellungnahme der kantonalen Regierung zur Strategie «Viti horizon 2020» des Branchenverbands der Walliser Weine (BWW).

Joël Rossier, Stellvertreter des Kantonschemikers, Esther Waeber-Kalbermatten, Vorsteherin des DGSK, Jean-Michel Cina, Vorsteher des DVER, Gérald Dayer, Chef der Dienststelle für Landwirtschaft, Yvan Aymon, Präsident des Branchenverbands Wallier Rebe und Wein, von links nach rechts. (Bild zVg)

2014 beauftragte der Staatsrat eine departementsübergreifende Arbeitsgruppe, die Kontrollsysteme für die Weinlese und die Weine im Wallis zu analysieren und nötige Verbesserungsmassnahmen vorzuschlagen.

Nach einer umfangreichen Vernehmlassung im Herbst 2015 überreichte der Staatsrat dem Grossen Rat die Änderungsvorschläge bezüglich des Gesetzes über die Landwirtschaft und die Entwicklung des ländlichen Raumes sowie des Gesetzes betreffend die Anwendung des Bundesgesetzes über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände. Hinsichtlich der Umsetzung der Verbesserungsmassnahmen passte er auch die Verordnung über den Rebbau und den Wein an.

Die Änderungen entsprechen den Empfehlungen des Bundesamtes für Landwirtschaft infolge einer Gesamtanalyse der Weinkontrollsysteme in der Schweiz. Sie betreffen namentlich die Übereinstimmung zwischen der Realität vor Ort, den Produktionsrechten, den Einkellerungsdeklarationen und der Buchhaltung der Kellerei sowie den Informationsaustausch unter den Kontrollämtern.
Die wichtigsten Änderungen der VRW betreffen die Einrichtung eines Systems mit Produktionsrechten für jede Rebsorte, den optimalen Informationsaustausch unter den kantonalen und schweizerischen Kontrollinstanzen, die IT-Anwendung für die Rückverfolgbarkeit «e-vendange» sowie die Übertragung gewisser Kompetenzbereiche von der Dienststelle für Verbraucherschutz an die Dienststelle für Landwirtschaft. Die Erneuerungen verbessern das Kontrollsystem durch die Schliessung der im Vorfeld identifizierten Lücken und stärken so das Vertrauen des Konsumenten.

Diese Änderungen sind Teil der Ausführung des Bundesrechts hin zu einem eurokompatiblen AOP/IGP-System für Weine. Die Öffnung der aktuellen AOC für derzeit verbotene önologische Praktiken wird im Rahmen der künftigen IGP auf nationaler Ebene diskutiert. Der BWW teilt diese Ansicht.

Die neue Verordnung über den Rebbau und den Wein tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.

Verordnung Rebbau und Wein

Weblink: www.vs.ch

Indietro

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