2014 wurden 26 Weinhandelsbetriebe verzeigt. Im Jahr zuvor waren es lediglich 18 Betriebe. Verstärkte Kontrolltätigkeit und eine konsequente Verzeigungspolitik seien die Gründe für den Anstieg.
Im Jahr 2014 haben die Schweizer Weinhandelskontrolle (SWK) und die Kantonschemiker insgesamt 1'815 Weinhandelsbetriebe kontrolliert. Bei 854 Betrieben wurden kleinere Bemängelungen angebracht, 26 Betriebe wurden bei den Kantonsbehörden verzeigt – unter anderem wegen unzulässigen Verschneidens von Wein oder einer falschen Etikettierung. Im Jahr zuvor waren es lediglich 18 Betriebe. Die Zunahme der Verzeigungen erkläre sich mit der verstärkten Kontrolltätigkeit und einer konsequenten Verzeigungspolitik, teilen die Schweizer Weinhandelskontrolle und der Verband der Kantonschemiker der Schweiz mit. Bei insgesamt 1'815 Kontrollen betrage die Anzahl Betriebe, die sich wegen grober Verstösse verantworten müssten, rund zwei Prozent.
Zusätzlichen Ausbildungsbedarf gebe es bei Betrieben, die neu ins Weinhandelsgeschäft eintreten (insbesondere bei Flaschenhändlern). Bei 352 dieser Betriebe, die 2014 zum ersten Mal kontrolliert wurden, gab es in 279 Fällen Beanstandungen (rund 80 Prozent). Zumeist waren die Kellerbuchhaltung und die Dokumentation mangelhaft. Die Schweizer Weinhandelskontrolle hat deshalb beschlossen, die bestehenden Kursangebote zu verstärken beziehungsweise in der Deutschschweiz erneut einen umfassenden Lehrgang zur Rechtslage und Qualitätssicherung im Weinhandelsgeschäft anzubieten.
Nach mehreren Fällen von unzulässigen Weinverschnitten in der Schweiz haben sich im letzten Jahr die Weinhandelskontrolle (SWK) und die Kantonschemiker, welche für die Westschweiz die Kontrollen in diesem Bereich der Kantonalen Zertifizierungsstelle (OIC) untervergeben, auf einen verstärkten Datenaustausch, gemeinsame Kontrollen und gegenseitigen Informationen über die getätigten Sanktionen geeinigt.
Quelle: lid
Die Schweizer Weinhandelskontrolle ist beauftragt, die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen über den Wein zu überprüfen.
Ziel ist der Schutz der geographischen Bezeichnungen zwecks Sicherstellung der Authentizität der Produkte sowie geordneter Rahmenbedingungen für einen fairen Wettbewerb der Weinwirtschaft.
Zur Umsetzung ist ihr eine Geschäftsstelle beigegeben. Deren Hauptaufgabe sind Kontrollen in Betrieben, die Wein in Verkehr bringen. Im Rahmen dieser Tätigkeit werden durch speziell geschulte Mitarbeiter unter anderem Aufzeichnungen und Weinbezeichnungen überprüft, Proben entnommen sowie Verkostungen durchgeführt.
Die Geschäftsstelle bietet durch ihre Mitarbeiter im Innen- und Aussendienst Betriebsverantwortlichen Informationen zu Weinrechtsfragen. Damit können kostenaufwändige und wirtschaftsbelastende Beanstandungen vermieden werden.
Die Erarbeitung von Daten für die Information der Aufsichtsbehörde sowie, im Rahmen der gesetzlich vorgegebenen Schranken, des Branchenverbands und auch Dritter runden das Dienstleistungsangebot ab.