Die Kommission lehnt eine Klimareserve ebenso ab wie eine gesetzliche Grundlage für eine dauerhaft höhere Absatzförderung für den Schweizer Wein. Die im Budget 2023 einmalig beschlossene Erhöhung der Mittel reiche vorläufig aus.
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats WAK-S gibt der Kommissionsinitiative der WAK des Nationalrats «Einführung einer Klimareserve für Schweizer Wein» mit acht zu zwei Stimmen bei zwei Enthaltungen keine Folge. Die Kommission sieht keinen Handlungsbedarf, da sie keinen administrativen Mehraufwand schaffen will und die Kantone bereits über Möglichkeiten zur Reservebildung verfügen. Die Kommission lehnt zudem die Motion 22.3022 zur Absatzförderung von Schweizer Wein mit sieben zu drei Stimmen bei einer Enthaltung ab. Die Mehrheit erachtet die bereits beschlossene Erhöhung der Mittel auf neun Millionen Franken im Rahmen des Budgets 2023 für angemessen, will jedoch keine gesetzliche Grundlage für dauerhafte Erhöhungen schaffen. Dies würde den Spielraum des Parlaments in Budgetfragen einschränken und zu einer Ungleichbehandlung des Weins gegenüber anderen landwirtschaftlichen Produktgruppen führen. Eine Minderheit beantragt die Annahme der Motion.
Keine weitere Anpassung der Pflanzenschutzmittelverordnung
Nachdem der Nationalrat den Text der vom Ständerat angenommenen Motion 20.4579 von Ständerätin Maya Graf dahingehend geändert hatte, dass der Verkauf von Pflanzenschutzmitteln an nichtberufliche Anwenderinnen und Anwender an eine «angemessene Ausbildung» gebunden werden solle, musste sich die WAK-S erneut mit dem Vorstoss befassen. Angesichts der Änderungen der Pflanzenschutzmittelverordnung, die der Bundesrat im Herbst vorgenommen hat, kommt die Kommission zum Schluss, die Forderungen der Motion seien weitgehend erfüllt. Eine Übernahme des nationalrätlichen Texts steht für sie angesichts des damit verbundenen administrativen Aufwands ohnehin nicht zur Diskussion, und vor dem neuen Hintergrund verzichtet sie nun auch darauf, am ursprünglichen Text festzuhalten. Die Kommission beantragt ihrem Rat deshalb mit zehn zu null Stimmen bei einer Enthaltung, die Motion abzulehnen.
(Quelle: Meddienmitteilung der WAK-S)