Nachdem die Totalrevision des Alkoholgesetzes im Parlament Schiffbruch erlitt, plant der Bundesrat nun eine Teilrevision. (Artikel dazu finden Sie unter dem Stichwort Alkoholgesetz.)
Nach vier Jahren Beratung schrieben National- und Ständerat die Totalrevision des Alkoholgesetzes in der Wintersession 2015 aufgrund mehrerer unüberwindbarer Differenzen ab. Uneinigkeit herrschte etwa bezüglich eines nächtlichen Verkaufsverbots für alkoholische Getränke sowie bei der Spirituosen-Besteuerung.
Der Bundesrat plant nun eine Teilrevision. Zunächst sollen diejenigen Punkte geregelt werden, die im Parlament unbestritten waren. Dazu gehören die Integration der Eidgenössischen Alkoholverwaltung (EAV) in die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV), die Privatisierung von Alcosuisse sowie die Liberalisierung des Ethanolmarktes.
Im Rahmen der zweiten Teilrevision sollen dann Anliegen der Kantone, der Spirituosenbranche, der Landwirtschaft, der Prävention und weiterer interessierter Kreise aufgenommen werden, teilt die Eidgenössische Alkoholverwaltung mit. Dieses zweistufige Vorgehen schaffe den zeitlichen Rahmen, damit die verschiedenen Anliegen in der nötigen Tiefe geprüft und abgeglichen werden könnten.
Quelle: lid