2010-04-01

Berner Weine – strengere Regeln für AOC

Im Kanton Bern gelten ab dem kommenden Herbst einheitliche und strengere Regeln für Weine mit kontrollierter Ursprungsbezeichnung (AOC). Das haben die beiden Rebgesellschaften Bielersee und Thunersee am 10. und 31. März 2010 beschlossen. So darf ein Wein mit der Bezeichnung eines Ortes auf der Flasche künftig noch maximal zu 15 Prozent verschnitten sein.

Damit werden den bernischen Weinen eine klare identität und eine Basis für die Förderung der Qualität gegeben. Der Kanton Bern werde somit eines der strengsten Regimes in der Schweiz haben, sagte der kantonale Rebbaukommissär Jürg Maurer zu einer Mitteilung der bernischen Volkswirtschaftsdirektion vom 1. April. In mehreren anderen Kantonen seien bei AOC-Weinen dieser Kategorie bis zu 40 Prozent «fremder» Wein zulässig, so Maurer. 
Die Basis der Ursprungsbezeichnung bildet neu die Bezeichnung «Bern AOC». Darauf aufbauend, gibt es die beiden Hauptproduktionsgebiete «Bielersee AOC» und «Thunersee AOC». Zusätzlich zu den Produktionsregionen sind Zusatzbezeichnungen wie Gemeindenamen Twann, Schafis, Spiez oder Oberhofen möglich.
Ein Wein mit einer Lagebezeichnung – also etwa «Hinter der Kirche» – muss zu 100 Prozent von diesem Rebberg stammen. In Zukunft werde also der Konsument vermehrt das erhalten, was auf der Flasche stehe, so Maurer. 
Das neue AOC-Reglement geht auf Forderungen des Bundesamts für Landwirtschaft zurück und wurde von den beiden Bielersee- und Thunersee- Rebbaugesellschaften selber erarbeitet. Bisher hatten sie beide eigene AOC-Reglemente. Das geht laut Maurer auch darauf zurück, dass der Thunersee weinbaumässig zur Ost-, der Bielersee zur Westschweiz gezählt wird.
Das neue Reglement ist EU-Kompatibel. Dieses sieht eine Pyramide mit drei Qualitätsstufen vor: Weine mit kontrollierter Ursprungsbezeichnung (KUB/AOC) stellen gemäss Weinverordnung die Spitze der Qualitätspyramide dar, gefolgt von den Landweinen (Weine mit Herkunftsbezeichnung) und den Tafelweinen (Weine ohne Ursprungs- oder Herkunftsbezeichnung).


Quelle: LID, Bieler Tagblatt


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