2020-06-05

Corona – Begeisterung an Marktstüzung des Bundes hält sich in Grenzen

Für jeden Liter Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung, der zu Tafelwein oder Industriewein deklassiert wird, entrichtet der Bund zwei Franken. Die Begeisterung in der Deutschschweiz hält sich in Grenzen. Die Branche hätte lieber mehr Geld für Promotion gesehen statt Anreize für Deklassierungen.

2018 und 2019 waren zwei für den Weinbau günstige Jahre. Sie brachten überaus grosse Ernten von überdurchschnittlicher Qualität. Bereits Anfang Jahr waren deshalb die Lagerbestände hoch. Noch vor dem Corona-bedingten Lockdown wurde innerhalb der Branche über Produktionseinschränkungen nachgedacht. Mit der Schliessung der Restaurants Mitte März hat sich die Lage nochmals drastisch verschärft.

Empfindliche Verluste
«Etwa die Hälfte des Schweizer Weins wird über den Fachhandel, die Gastronomie oder direkt vermarktet», sagt Martin Wiederkehr, der Präsident des ­Branchenverbands Deutschschweizer Wein, in dem sich Weinproduzenten und Handel zusammengeschlossen haben. «Von den 100 bis 130 Millionen Flaschen Schweizer Wein, die in der Schweiz pro Jahr verkauft werden, fehlen etwa 20 bis30 Millionen Flaschen. Das ist massiv», sagt Wiederkehr. «Produzenten, die auf die Gastronomie spezialisiert sind, haben bis zu 80 Prozent ihres Umsatzes verloren», so Wiederkehr. «Das geht an die Existenz.» In dieser Situation hat der Bundesrat per Verordnung beschlossen, den Weinmarkt mit 10 Millionen Franken zu unterstützen.

  • Deklassierung: Für jeden Liter Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung, der zu Tafelwein oder Industriewein deklassiert wird, entrichtet der Bund zwei Franken. Tafelweine dürfen nur mit dem Attribut «Schweizer» ausgelobt werden. Zusätzliche Angaben sind verboten. Industriewein wird zu Produkten wie etwa Essig verarbeitet.
  • Mengenbeschränkung: Die Zahlung für die Deklassierung von Weinen ist an die Bedingung geknüpft, dass die Kantone die Höchsterträge pro Quadratmeter Rebfläche gemäss den Vorgaben des Bundes einhalten. Dieser hat diese um 200 Gramm gesenkt. Und zwar auf 1,2 Kilogramm für AOC-Weisswein und auf 1 kg für AOC-Rotwein.

Vor allem Westschweiz profitiert
Martin Wiederkehr hat Ende Mai die Präsidenten der kantonalen Branchenverbände zu einem Weingipfel ins schaffhausische Osterfingen eingeladen. Es sei richtig, dass die Weinbranche in der schwierigen Situation etwas bekommt, sagt er. Wichtig sei, dass dieses Geld richtig verteilt werde und auch die Kantone ihre Verantwortung gegenüber den Weinbauern wahrnehmen. Trotz dieses Statements hält sich die Begeisterung der Deutschschweizer Weinbranche über die bundesrätliche Verordnung in Grenzen. Das dürfte auch daran liegen, dass die Bundesbeiträge proportional zu den Rebflächen der einzelnen Kantone entrichtet werden. Der grösste Teil der Beiträge wird in die grossen Weinbaukantone in der Westschweiz fliessen. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass die Kantone zusätzliche Zahlungen an die Weinbranche leisten können. Dennoch begrüsst der Deutschschweizer Branchenverband die finanzielle Unterstützung der Deklassierung von AOC-Wein in Industriewein – auch als Zeichen der Solidarität mit den Kollegen aus der Westschweiz.

Zahlreiche Vorbehalte
Vorbehalte meldet der Verband hingegen gegenüber der Abgeltung der Deklassierung von AOC-Wein in Tafelwein an, weil dieser Wein noch immer im Handel verbleibt. Der Deutschschweizer Verband hätte es zudem lieber gesehen, wenn der Bund zusätzliche Gelder für eine langfristige Promotion und Innovation für Schweizer Weine gesprochen hätte. «Das hätte mehr gebracht als eine Weinvernichtungsaktion», so Wiederkehr.

Vorbehalte hat der Branchenverband auch zur Verknüpfung der Unterstützung mit einer Mengenbeschränkung. Produzenten, die ihre AOC-Weine erfolgreich vermarkten, könnten benachteiligt werden. Wiederkehr kann sich vorstellen, dass Kantone wie Graubünden oder St. Gallen, in denen der Weinbau vorwiegend an kleinen aber exklusiven Lagen gepflegt wird, auf eine Beteiligung am Bundesprogramm verzichten. Die Kantone haben bis zum 19. Juni Zeit, sich in Absprache mit der Weinbranche zu entscheiden, ob sie an diesem Programm teilnehmen wollen. Die Kantone Basel, Baselland und Solothurn haben sich bereits dagegen entschieden.

(Quelle: BauernZeitung, Christian Weber)


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