2022-03-21

Thurgau: «2021 war ein Jahr zum Vergessen»

An der Hauptversammlung des Branchenverbandes Thurgauer Wein (BTW) präsentierte Rebbaukommissär Markus Leumann die letztjährigen und weiteren Entwicklungen. Zudem müssen die Bezeichnungen der Reblagen überarbeitet werden.

Markus Leumann sprach von einem Jahr zum Vergessen. Der Leiter der Fachstelle Weinbau referierte vor den Mitgliedern des Branchenverbandes Thurgauer Wein (BTW). «Eine Kombination aus mehreren Faktoren ist für das schlechte Jahr verantwortlich. Am wichtigsten war naturgemäss die Witterung», führte Leumann vor den Thurgauer Rebleuten und Weinmachern aus.

Nach Hagel, Sturm und massiven Schäden durch Pilzkrankheiten konnten schlussendlich noch knapp 700 Tonnen AOC-Trauben geerntet werden, was 59 Prozent des langjährigen Mittels entspricht. Leumann machen aber auch die immer grösser werdenden Aufwendungen für die Bekämpfung der Neophyten Sorgen.

Leumann kam auch auf die steigende Bedeutung der Interspezifischen Rebsorten zu sprechen. «Diese werden jetzt als Robust-Sorten bezeichnet und im Kanton Thurgau beanspruchen sie mit 36,12 Hektar bereits 15 Prozent der Fläche», sagte Leumann. Insgesamt werden 34 von gesamthaft zugelassenen 74 Sorten im Thurgau angebaut.

Reblagenbezeichnungen anpassen
Von der Reorganisation der Thurgauer Gemeinden zwischen 1990 und 2003 sind jetzt im Nachgang als Nachwehen auch die Weinbaugemeinden betroffen. Bezüglich der nationalen Weingesetzgebung sind es ausschliesslich die politischen Gemeinden, welche die Ortsbezeichnung von AOC-Weinen vorgegeben, welche entsprechend dem Anhang zwei der Thurgauer Landwirtschaftsverordnung festgehalten sind. Werden zugleich zusätzlich Lagenbezeichnungen verwendet, so müssen diese parzellenscharf definiert und abgegrenzt werden, was wiederum ein Eintrag im Anhang drei nötig macht.

Da nun zahlreiche Thurgauer Gemeinden als solche durch Fusion verschwunden sind, gibt es kein Nussbaumen, Dietingen, Buch oder Iselisberg mehr. «Jetzt müssen im Anhang zwei die Gemeinden und ehemaligen Ortsgemeinden durch mit Karten hinterlegte und definierte Gebiete bereinigt werden», führte Leumann aus.

Reben aus Gailingen verlieren Sonderstatus
Etwas schwieriger präsentiere sich die Ausgangslage bei Weinfelden entlang dem Hügelzug Ottenberg. «Wir werden über diesen Perimeter für die Bezeichnung Ottenberg mit dem örtlichen Weinbauverein Ende April über die Klärung der definitiven Abgrenzung diskutieren», kündigte Leumann an.

Die gesamten bereinigten Vorschläge gehen an alle Winzer in die Vernehmlassung, welche bis Mai oder Juni Stellung zu nehmen. An der Herbstversammlung des BTW werden die Ergebnisse vorgestellt, sodass der Regierungsrat über den definitiven Antrag danach befinden kann. Dabei machte Leumann deutlich, dass die bisherige Spezialregelung in Diessenhofen, mit der aus der Schweizer Seite bewirtschafteten Reblage in der gegenüberliegenden deutschen Gailingen nach einer Übergangsfrist die AOC verlieren wird.

(Quelle: Tagblatt, Roland Müller)


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