2013-08-12

Weinhändler kritisieren neue Verzollungsvorschriften

Mit mehreren Änderungen will die Eidg. Zollverwaltung für eine Vereinfachung bei der Verzollung sorgen. So soll etwa die Anzahl der Zolltarifgruppen reduziert werden. Beim Fleisch beispielsweise soll es künftig nur noch eine Kategorie geben. Umstritten ist jedoch die Erhöhung der Zollfreimenge für Wein und Bier.

Zwanzig Liter Wein oder Bier sollen Privatpersonen künftig aus dem Ausland in die Schweiz mitbringen dürfen, ohne Zollgebühren zu zahlen. Dies schlägt die Eidg. Zollverwaltung im Rahmen einer Teilrevision vor. Während Weinhändler und Bierbrauer Einbussen befürchten, begrüssen Konsumentenorganisationen die vorgeschlagenen Änderungen grundsätzlich.

Wer in die Schweiz einreist und Waren mit sich führt, muss diese ab einem gewissen Wert oder einer gewissen Menge verzollen – bei Wein beispielsweise gilt derzeit eine Zollfreigrenze von zwei Litern. Die Bestimmungen sind allerdings derart komplex, dass die Entwicklung einer App, mit der Reisende ihre Waren anmelden könnten, bisher scheiterten, wie es im erläuternden Bericht zur Teilrevision heisst.

Als grösster Streitpunkt gilt allerdings die Erhöhung der Zollfreimenge für Wein und andere gegorene alkoholische Getränke bis 18 Volumenprozente von zwei auf zwanzig Litern, wie sich in der am (morgigen) Dienstag endenden Anhörung zeigte.

Vereinfachung für Konsumenten
Konsumentenorganisationen begrüssen die vorgeschlagenen Änderungen grundsätzlich. Die Vereinfachung für die Konsumenten sei lobenswert, sagte Michel Rudin, Geschäftsführer des Konsumentenforums kf, auf Anfrage. Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) schreibt in ihrer Anhörungsantwort, mit den Änderungen werde es viel einfacher, die am Zoll zu erwartenden Kosten abzuschätzen.

Auch gegen die Erhöhung der Freimenge bei Wein und Bier auf zwanzig Liter hat die Stiftung für Konsumentenschutz nichts einzuwenden, wie Geschäftsleiterin Sara Stalder mitteilte. Die SKS gehe nicht davon aus, dass die Einfuhr von alkoholischen Getränken markant ansteige.

Denn neu sollen diese für die Berechnung der so genannten Wertfreigrenze von 300 Franken einbezogen werden. Wird diese überschritten, muss auf den gesamten Warenwert die Schweizer Mehrwertsteuer bezahlt werden. Das heisst: Wer beispielsweise Lebensmittel und Wein im Wert von je 200 Franken einführt, muss die Mehrwertsteuer berappen. Bisher war dies nicht der Fall.

«Einladung zum Einkaufstourismus»
Dennoch sorgt die vorgeschlagene Erhöhung der Freimenge von alkoholischen Getränken bei Weinhändlern und Bierbrauereien für rote Köpfe. Damit werde der Volkswirtschaft in der Schweiz «noch weiterer Schaden zugefügt», schreibt die Vereinigung Schweizer Weinhandel. Eine Erhöhung sei inakzeptabel.

Der Schweizer Brauerei-Verband kritisiert, der Vorschlag komme «einer staatlichen Einladung zum Einkaufstourismus gleich». Die heimischen Brauereien litten schon jetzt stark unter den Bierimporten und dem starken Franken. Der Bauernverband befürchtet ebenfalls eine Zunahme des Einkaufstourismus.

Schweiz gibt Trumpf aus der Hand
Widerstand kommt auch vom Branchenverband Handel Schweiz. «Die Erhöhung wäre verheerend für das Gewerbe und den professionellen Handel», sagte Handel-Schweiz-Direktor Kaspar Engeli. «Jedes Restaurant in der Grenzregion könnte sich im Ausland mit Wein und Bier eindecken», befürchtet er. Den volkswirtschaftlichen Schaden beziffern kann Handel Schweiz nicht.

Engeli sieht noch einen weiteren Nachteil: «Die Schweiz gibt gegenüber den Nachbarländern einen Trumpf aus der Hand – und dies ganz ohne Not», sagte Engeli. Die Wirtschaft der Nachbarländer profitiere von den neuen Bestimmungen, ohne dass die Schweiz im Gegenzug etwas erhalte.

Nur noch eine Kategorie fürs Fleisch
Der Schweizerische Fleisch-Fachverband (SFF) wiederum begrüsst, dass die beiden heute existierenden Kategorien für Fleisch zusammengelegt werden, wie Direktor Ruedi Hadorn sagte. Für die eine Kategorie gilt momentan eine Zollfreigrenze von 500 Gramm, für die andere von 3,5 Kilogramm.

«Das hat zum Teil zu unmöglichen Situationen geführt», sagte Hadorn. Beispielsweise hätten einzelne deutsche Metzger das Fleisch für ihre Schweizer Kunden extra leicht gesalzen, damit es in die zweite Kategorie falle, von dem mehr zollfrei eingeführt werden darf. Mit der neuen Regelung soll für alle Arten von Fleisch eine Zollfreigrenze von einem oder drei Kilogramm gelten. Die Freimenge wird erst nach dem Anhörungsverfahren festgelegt.

Quelle: sda


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