2014-12-15

Widerstand gegen Sprühflug-Verbot

Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) plant das Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln per Helikopter zu verbieten, wobei die Kantone davon abweichen könnten. Gegen das Verbot regt sich Widerstand.

Die Westschweizer Vereinigung für die Behandlungen von Pflanzenkulturen aus der Luft (ARTTAVA) sowie Air-Glaciers lehne die entsprechende Revision der Chemikalien-Risikoreduktionsverordnung ab, wie aus einer Medienmitteilung hervorgeht. Die Sprühflüge hätten sich in der Schweiz in den vergangenen 40 Jahren bewährt. Laut ARTTAVA werden in der Schweiz rund 1'800 Hektaren Rebflächen aus der Luft behandelt. Erlaubt ist dabei nur der Einsatz von Fungiziden, nicht aber von Insektiziden. Aufgrund der Topographie der Schweizer Rebberge sei mechanisierter Pflanzenschutz nicht immer möglich und es verbleibe nur die Möglichkeit, die Behandlungen von Hand auszuführen, heisst es weiter.

Ohne den Einsatz von Helikopter-Sprühflügen würden grosse Teile der Weinberge in Steil- und Terrassenlagen mangels Personal aufgegeben.

Noch ist ungewiss, ob Helikopter künftig für Sprühflüge noch eingesetzt werden dürfen. (Bild: Samuel Sommer/landwirtschaft.ch)

Quelle: lid

 

22. September 2010 – Sprühflüge per Helikopter sind umstritten

In der Romandie gibt der Einsatzt von Pflanzenschutzmitteln beim Rebbau anlass zu einer intensiven Diskussion. Ein Bericht der Sendung «Temps Présent» des Westschweizer Fernsehens äusserte sich kritisch über die Anwendung von gesundheitsschädlichen Pflanzenschutzmitteln im Westschweizer Rebbau und deren Ausbringung per Helikopter. Laut der Association Romande pour le Traitement des Terres Agricoles par Voie Aerienne (ARTTAVA) sind Sprühflüge mit Helikoptern aber unbedenklich.

Bei den von «Temps Présent» aufgezeigten Rückständen im Wasser handle es sich hauptsächlich um Herbizide, die nicht mit Helikoptern verteilt würden und auch nicht ausschliesslich aus der Landwirtschaft stammten, schreibt die ARTTAVA in einer Medienmitteilung. Die Verbreitung von Herbiziden und Insektiziden per Helikopter sei in der Schweiz streng verboten. Einzig die Verteilung von Fungiziden sei mittels Helikopter erlaubt, diese seien aber für Bienen und die Vegetation im Umkreis der Rebbaugebiete unbedenklich. Der Einsatz von Helikoptern sei für die Weinbauern ausserdem eine wichtige Hilfe, weil sonst grosse Flächen von Hand besprüht werden müssten, was schon allein personell kaum machbar wäre. Ohne diesen Einsatz von Fungiziden sei Weinbau in der Schweiz undenkbar, weil einige Pilze dermassen stark seien, dass sie komplette Ernten vernichten könnten.


Quelle: lid


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